20.06.22 –
In der Geschäftswelt richtet man sich bei der Definition des Zahlungsziels für Zahlungen in Deutschland in der Regel an den 30 Tagen nach §286 Absatz 2 BGB aus. Der Schuldner hat 30 Tage Zeit, seine Rechnung zu verbuchen, zu prüfen und zu bezahlen. Wer nach 30 Tagen nicht zahlt, bekommt eine Mahnung, dann einen Mahnbescheid und/oder die Sache geht in ein Gerichtsverfahren. Der Frankfurter Magistrat braucht jedoch regelmäßig erheblich länger als 30 Tage, in einigen Fällen gar mehr als 150 Tage zur Auszahlung. Dies wirft ein negatives Bild auf die Zahlungsmoral der Stadt Frankfurt. Diese Verzögerungen treffen insbesondere die Ortsbeiräte und die von den OIBs bedachten Institutionen, die sich nicht auf eine zeitnahe Auszahlung verlassen können. Damit ist das Instrument der OIB in Frage gestellt, wenn man nicht mit einer Auszahlung zeitnah rechnen kann, sondern ein halbes Jahr oder länger warten muss. Insbesondere ist es in der Außendarstellung desaströs, wenn man einerseits für Fair Trade wirbt, aber selbst eine mangelhafte Zahlungsmoral an den Tag legt.
Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen:
Der Magistrat möge beantworten:
Begründung:
Die OIB 69 / 2022 wurde am 10.01.2022 beschlossen und ist bis heute nicht ausgezahlt. Nach mehreren Nachfragen wurde der Auszahlungstermin immer wieder verschoben. Nach letztem Stand ist die Auszahlung „Mitte Juni“ geplant.
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