
10.11.25 –
Der Magistrat wird aufgefordert, in Bezug auf die ST1458 Folgendes umzusetzen:
- Es sollen maximal drei Liegeplätze mit Landstromversorgung entlang des Mainufers vorgesehen werden.
- Für logistische Tätigkeiten wie das Ein- und Ausladen sollen außerhalb des Erholungsbereichs am Mainufer andere Liegeplätze genutzt werden.
- Zudem sollen beliebte Ausflugsziele am Mainufer wie beispielsweise das Main Nizza von Liegeplätzen verschont bleiben.
- Es soll geprüft werden, ob die begehrten Liegeplätze am Mainufer höher bepreist werden können als Liegeplätze an anderen Orten im Stadtgebiet.
Begründung:
ST1458 zeigt, dass im Jahr 2024 nur an 15 Tagen im Jahr mehr als drei Flusskreuzfahrtschiffe/Hotelschiffe in Frankfurt geankert haben. Konzepte zum Landstrom in den letzten Jahren zeigten deutlich, dass eine Einrichtung von fünf Ladeplätzen erheblich mehr Kosten verursachen würden als eine reduzierte Variante. Da die Einnahmen aus den Liegeplätzen keine großen Investitionen rechtfertigen, soll der Magistrat eine möglichst günstige, robuste, effiziente und wirtschaftlich tragfähige Lösung für den Landstrom wählen.
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