
20.10.24 –
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg im Bereich der Kirchnerstraße 2 und 4 wieder satzungsgemäß genutzt und für alle Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt begehbar bleibt. Müllcontainer dürfen – wie in der gesamten Stadt – nur zu den vorgesehenen Leerungsterminen abgestellt werden und Rollwagen sind unverzüglich zu entfernen. Ausreden seitens der Grundstückseigentümer oder anderer Beteiligter sollen nicht mehr toleriert werden.
Begründung:
Jegliche Sondernutzung des öffentlichen Raums erfordert eine gebührenpflichtige Genehmigung. In der Kirchnerstraße werden jedoch Müllcontainer und Rollwagen ohne Genehmigung monatelang auf dem Gehweg abgestellt, was die Sicherheit und Mobilität von Fußgehenden beeinträchtigt. Trotz mehrmaliger Hinweise von ordnungsliebenden Anliegerinnen und Anliegern hat das Ordnungsamt bisher nicht wirkungsvoll eingegriffen.
Besonders im Hinblick auf den bevorstehenden Winter und nach dem tragischen Tod von zwei obdachlosen Menschen, die in Müllcontainern übernachtet haben, gewinnt das satzungsgemäße Abstellen der Müllbehälter eine noch größere Bedeutung. Es ist unerlässlich, dass der Gehweg frei bleibt, damit er von allen sicher genutzt werden kann.
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