23.08.25 –
Der Magistrat wird aufgefordert, die Lieferzone auf der rechten Seite der Windmühlstraße (Richtung Main) zwischen Gutleut- und Wilhelm-Leuschner-Straße an Stelle von zwei PKW-Parkplätzen auf ganzer Länge auszudehnen bei Erhaltung der bestehenden Radbügel.
Begründung:
In diesem Straßenabschnitt ist ein hohes Lieferaufkommen durch Paketdienstleister, Anlieferung der Gastronomie und weiterer Liegenschaften zu beobachten.
Anliefernde LKW stehen meist verbotswidrig in zweiter Reihe, weil die ausgewiesene Lieferzone nicht ausreicht beziehungsweise von den dort häufig verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen blockiert wird.
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Who: StG1 Treffen der Mitglieder der StG1 - diesmal: Wahl der Liste (OBR) für die Kommunalwahl
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