
10.11.25 –
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit ein Windschutzkonzept für die Außengastronomie ermöglicht werden kann und wie die Vorschriften anzupassen wären, um diese allgemein rechtssicher und unfallsicher auch auf öffentlicher Verkehrsfläche umsetzen zu können. Ausreichende Gehwegbreiten sollen stets berücksichtigt werden.
Begründung:
Die Außengastronomie im Sommer ist eine existenznotwendige Einnahmequelle für viele Gastronomen. Durch den Klimawandel ändern sich die wetterbedingten Voraussetzungen, indem beispielsweise auch die Windstärken zunehmen.
Derzeit sind Windschutze in der Regel untersagt. In Zeiten des Klimawandels stellt sich die Frage, inwieweit Regeln sich ändernden Ausgangsbedingungen anpassen sollten. Gastronomen sollten ihre gemieteten Flächen wetterfester gestalten können. So wäre unter Anderem zu prüfen, inwieweit Windschutze an einzelnen Seiten, beispielsweise in Hauptwindrichtung Westen, angebracht werden können, ohne dass sich eine „Verhüttelung“ bildet. Ziel muss es sein, möglichst verlässliche Bedingungen zu schaffen, von denen die Stadt wiederum steuerlich vom Geschäftserfolg der Gastronomie finanziell profitiert.
Kategorie
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