07.06.19 –
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, zum Zwecke einer barrierefreien Nutzbarkeit die Bordsteine im Bereich des Übergangs von der Brönnerstraße zur Zeil absenken zu lassen.
Begründung:
Die Gehwege in diesem Bereich sind holperig und abschüssig. Sie lassen sich von Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind aber auch von anderen Personen nur schwerlich nutzen. In der Regel wird am Ende der Brönnerstraße die Fahrbahn genutzt. Der Bordstein ist das letzte Hindernis zum barrierefreien Zugang.
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