23.12.19 –
Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Sperrflächen
• Hochstraße 43 und 45
• Hochstraße 39 und 35-37
Radbügel zum Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen.

Symbolbild von flickr-Nutzer ADFC Sachsen ist lizensiert unter CC BY SA 2.0
Begründung:
Der Bereich ist nur ungenügend mit Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern versorgt. Auf den genannten Sperrflächen wird Sicht behindernd - und damit gefährdend - illegal geparkt.
Kategorie
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