21.05.25 –
Der Magistrat wird beauftragt,
Begründung:
Die TA Lärm ist in Bezug auf die Nachtruhe sehr streng. Ein lockerer Umgang ist nur dort möglich, wo Menschen nicht gestört werden. „Party-Lärm“ sollte daher in Gebiete gelenkt werden, in denen möglichst keine Anwohnenden leben.
Kategorie
Alexander Mitsch | Andreas Laeuen | Anna Warnke | Innenstadt | Ortsbeirat
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