24.02.24 –
Der Magistrat möge sicherstellen lassen, dass Zufahrt und Abfahrt zur Baustelle des Bauvorhabens in der Camberger Straße 21 (ehemaliges Autohaus) als auch der offizielle Einlass und Auslass der Bauarbeitenden über die Rampe der Camberger Brücke und nicht durch das Wohngebiet über die Weilburger Straße erfolgen.
Begründung:
Anwohnende befürchten erheblichen Baustellenverkehr in der Tempo-30-Zone der Weilburger Straße. Ein Befahren der Weilburger Straße mit schweren Baufahrzeugen ist auch aufgrund der kürzlichen Straßenerneuerung unbedingt zu vermeiden. Auch sollen keine Kleinbusse mit Arbeitenden in der Weilburger Straße halten, sondern ebenfalls die Camberger Straße direkt auf das Baustellengelände nutzen.
Bisher kam es bereits zur gelegentlichen Nutzung des Zugangs durch das Wohngebiet, weil Zäune zwischen den Grundstücken noch nicht entfernt worden waren.
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Anträge | Gallus | Ortsbeirat
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