21.08.24 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, mindestens für das Gebiet des Ortsbeirats 1 eine „Agentur gegen Wohnraumzweckentfremdung“ zu gründen mit dem Ziel, einerseits den Frankfurter Erlass zur Regelung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum* aus 2018 durchzusetzen und andererseits Nichtbelegungen und Fehlbelegungen erheben zu können und eine Übersicht erhalten zu können.
Dies kann und soll auch mit Hilfe von wohnungsbezogenen Verbrauchsdaten der Energieversorger erfolgen.
Begründung:
Es ist davon auszugehen, dass privater Wohnraum im Ortsbezirk 1 dem Mietmarkt dauerhaft oder für lange Zeit nicht zur Verfügung gestellt wird, meist mit dem Ziel der spekulativen Wertsteigerung, unklarer Besitzverhältnisse, beabsichtigter Grundsanierungen oder ganz banal weil die Vermieter die Einnahmen nicht benötigen.
Den daraus resultierenden Mietsteigerungen kann begegnet werden, wenn der Magistrat proaktiv leerstehenden oder fehlgenutzten Wohnraum ermittelt und Verstöße ahndet. Verbrauchsdaten der Versorger sollen herangezogen werden. Wenn in Wohneinheiten über das gesamte Jahr kein Strom oder Gas verbraucht wird, legt das einen Leerstand nahe. Die Agentur kann so gezielt Vermieter beraten, zur Vermietung motivieren oder notfalls ahnden.
Das bis 2004 bestehende Landesgesetz zur Wohnraumzweckentfremdung wurde leider bis heute außer Kraft gesetzt.
Kategorie
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