12.05.17 –
Der Magistrat wird aufgefordert, Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1, welche sich in der Mitte einer Straße befinden derart abmarkieren zu lassen, dass der Autoverkehr mindestens mit einem Abstand von zwei Metern am haltenden Fahrzeug geführt wird bzw. dort zum Halten kommt.
Begründung:
Ob mit oder ohne Pförtnerampel: Ständig werden Fahrgäste am Ein- oder Ausstieg durch an den Türen haltenden Kraftfahrzeugen behindert. Dies kann auch geschehen, wenn regelkonform gefahren wird. Daher sollten Fahrzeuge durch eine Markierung in größtmöglichem Abstand zur Straßenbahn geführt werden.Eine solche Markierung behindert den Autoverkehr in keiner Weise.
Kategorie
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