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Aufgaben des Ortsbeirats

Das Stadtgebiet von Frankfurt am Main ist in 16 Ortsbezirke aufgeteilt. Die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Ortsbezirks wählen alle fünf Jahre in den Kommunalwahlen ihren Ortsbeirat (Stadtteilparlament).

Die Ortsbeiratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Die Ortsbeiräte tagen in der Regel einmal im Monat. Ihre Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und beginnen meist mit einer Fragestunde, in der sich die Einwohnerinnen und Einwohner mit ihren Problemen, Wünschen oder Anregungen direkt an die Stadtteilpolitiker/innen wenden können.

Die Ortsbeiräte üben eine Mittlerrolle zwischen der Bevölkerung in den Stadtteilen und der Stadtverordnetenversammlung aus. Ihre Aufgabe ist es, sich mit den Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner "vor Ort" zu befassen.

Grundsätzlich müssen sie zu allen Fragen, die den Ortsbezirk betreffen, von der Stadtverordnetenversammlung oder dem Magistrat gehört werden, insbesondere vor der Verabschiedung des städtischen Haushalts.

Die Ortsbeiräte wiederum haben das Recht, zu allen örtlichen Angelegenheiten Vorschläge an die Stadtverordnetenversammlung und an den Magistrat zu richten.

Darüber hinaus kann die Stadtverordnetenversammlung den Stadtteilparlamenten Kompetenzen übertragen. In Frankfurt am Main können die Ortsbeiräte zum Beispiel in den Bereichen Verkehrsberuhigung, Grünpolitik und bei der Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und anderen kommunalen Einrichtungen dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen.

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