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12.05.17 –
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die im Betreff genannte Querungshilfe für zu Fuß gehende barrierefrei ausgestaltet wird indem die Bordsteine abgesenkt werden.
Begründung:
Diese Maßnahme erleichtert Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, die Nutzung des Übergangs enorm. Gleichzeitig profitieren aber auch alle anderen Nutzergruppen von der Maßnahme.
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