Unser Antrag im Ortsbeirat 1: Parkgaragen in Frankfurt: Wie sicher und ordentlich geht es in den Parkgaragen des Ortsbezirks zu?

Die Parkgaragen in Frankfurt scheinen von außen betrachtet ein vermeintlich gut reglementierter Bereich zu sein. Vielfältige Verbotsschilder regeln die Einfahrt (Maximale Höhe, Fahrtgeschwindigkeit, Verbote von PKW-Anhängern und Motorrädern, etc.). Symbolbild von Andrew Gatenby ist lizensiert unter CC BY NC ND Jedoch kommt es immer wieder zu Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern darüber, dass der Parkraum nicht korrekt genutzt wird, dass entweder Fahrzeuge nicht richtig geparkt oder sogar Schäden verursacht werden. Es ist in den Parkgaragen vielfach sehr eng. Da stellt sich die Frage, ob dies regelkonform ist. Zwei wichtige Parameter in den Parkgaragen scheinen nicht korrekt geregelt zu sein: Die Breite und die Länge von Fahrzeugen. Hierzu gibt es durchaus generelle Fachdiskussionen unter Ingenieuren und Sachverständigen. Uns liegt jedoch daran, ein genaues Bild der Parkgaragen im Ortsbezirk zu erhalten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wir bitten um Auskunft, auf welche Ausmaße von Fahrzeugen die Parkgaragen im Ortsbezirk zugeschnitten sind. Wir bitten zudem um Auskunft, inwieweit diese Maße heutigen sachverständigen Normen entsprechen und welche Ausmaße nach diesen Kriterien in den Parkgaragen zulässig wären. 2.Wir bitten um Auskunft, was die Stadt Frankfurt und die Parkhausbetreibergesellschaften unternehmen, um die Ordnung in den Parkgaragen in Bezug auf den Parkraum sicherzustellen. Dazu interessiert uns auch die Meinung der Verwaltung, ob gegebenenfalls bestimmten Fahrzeugen mit bestimmten Ausmaßen die Einfahrt verwehrt werden müsste, und warum die Parkhausbetriebsgesellschaften in ihren Einstellungsbedingungen keine Maximalmaße vorgeben und es bei der Einfahrt keine Hinweisschilder für die maximale Länge und Breite gibt. 3. Besteht durch die enge Beparkung in großflächigeren Parkgaragen ein Sicherheitsrisiko? Ist es beispielsweise stets gewährleistet, dass alle Parkgaragenbenutzer, beispielsweise auch mit kleinen Kindern auf dem Arm, im Gefahrenfall zu Fuß auch zwischen zwei überbreiten eng parkenden Fahrzeugen hindurch gelangen um den kürzesten Weg zu einem Fluchtweg zu erreichen, oder müssen sie um die parkenden Autos weitflächig drumherum laufen? Begründung: Im Sinne der Sicherheit und des Brandschutzes ist die Schaffung und Einhaltung eines vollständiges Regelwerk für Parkgaragen, das den aktuellen Stand der sachverständigen Normen einhält, erforderlich.

28.11.19 –

Die Parkgaragen in Frankfurt scheinen von außen betrachtet ein vermeintlich gut reglementierter Bereich zu sein. Vielfältige Verbotsschilder regeln die Einfahrt (Maximale Höhe, Fahrtgeschwindigkeit, Verbote von PKW-Anhängern und Motorrädern, etc.).

Symbolbild von Andrew Gatenby ist lizensiert unter CC BY NC ND

Jedoch kommt es immer wieder zu Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern darüber, dass der Parkraum nicht korrekt genutzt wird, dass entweder Fahrzeuge nicht richtig geparkt oder sogar Schäden verursacht werden. Es ist in den Parkgaragen vielfach sehr eng. Da stellt sich die Frage, ob dies regelkonform ist.

Zwei wichtige Parameter in den Parkgaragen scheinen nicht korrekt geregelt zu sein: Die Breite und die Länge von Fahrzeugen. Hierzu gibt es durchaus generelle Fachdiskussionen unter Ingenieuren und Sachverständigen. Uns liegt jedoch daran, ein genaues Bild der Parkgaragen im Ortsbezirk zu erhalten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wir bitten um Auskunft, auf welche Ausmaße von Fahrzeugen die Parkgaragen im Ortsbezirk zugeschnitten sind. Wir bitten zudem um Auskunft, inwieweit diese Maße heutigen sachverständigen Normen entsprechen und welche Ausmaße nach diesen Kriterien in den Parkgaragen zulässig wären.

2.Wir bitten um Auskunft, was die Stadt Frankfurt und die Parkhausbetreibergesellschaften unternehmen, um die Ordnung in den Parkgaragen in Bezug auf den Parkraum sicherzustellen. Dazu interessiert uns auch die Meinung der Verwaltung, ob gegebenenfalls bestimmten Fahrzeugen mit bestimmten Ausmaßen die Einfahrt verwehrt werden müsste, und warum die Parkhausbetriebsgesellschaften in ihren Einstellungsbedingungen keine Maximalmaße vorgeben und es bei der Einfahrt keine Hinweisschilder für die maximale Länge und Breite gibt.

3. Besteht durch die enge Beparkung in großflächigeren Parkgaragen ein Sicherheitsrisiko? Ist es beispielsweise stets gewährleistet, dass alle Parkgaragenbenutzer, beispielsweise auch mit kleinen Kindern auf dem Arm, im Gefahrenfall zu Fuß auch zwischen zwei überbreiten eng parkenden Fahrzeugen hindurch gelangen um den kürzesten Weg zu einem Fluchtweg zu erreichen, oder müssen sie um die parkenden Autos weitflächig drumherum laufen?

Begründung:

Im Sinne der Sicherheit und des Brandschutzes ist die Schaffung und Einhaltung eines vollständiges Regelwerk für Parkgaragen, das den aktuellen Stand der sachverständigen Normen einhält, erforderlich.

Kategorie

Altstadt | Andreas Laeuen | Anträge | Bahnhofsviertel | Europaviertel | Gallus | Gutleutviertel | Innenstadt | Ortsbeirat