Unser Antrag im Ortsbeirat 1: Müllkippe an der Staufenmauer/Fahrgasse. Anschauungspunkt für eine Dreckecke, wie es sich keine*r wünscht

Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, nunmehr endlich dafür Sorge zu tragen, dass der von ihm seit Jahren geduldete Müll und Schrott in diesem Bereich dauerhaft und nachhaltig entfernt wird und dort auch keine Fahrzeuge mehr abgestellt werden. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, eine Anfrage des Ortsbeirats (V 1048) vom 30.10.2018 zeitnah zu beantworten. Sollte der Magistrat zwischenzeitlich zu dem Entschluss gekommen sein, dass für eine sinnvolle Nutzung des Bereichs kein tragfähiges Konzept vorgelegt werden kann, dann wird der Magistratbeauftragt, das Gelände an die ABG-Frankfurt Holding zu verkaufen und diese mit einer Wohnbebauung mit mindestens 30% gefördertem Wohnanteil in diesem Bereich zu beauftragen. Die historische und denkmalgeschützte Staufenmauer ist in die Planung ebenso einzubeziehen, wie die Überbauung des Bereichs der Zufahrt zur Tiefgarage des Nachbargebäudes. Begründung: Es ist eine Schande, dass der Magistrat nunmehr seit vielen Jahren die Mindernutzung und Vermüllung des Bereichs sehenden Auges duldet und durch Herausgabe von Schlüsseln ganz offensichtlich sogar fördert. Wenn der Magistrat nicht in der Lage ist, dieses Grundstück in geeigneter Weise zu bewirtschaften, sollte er es besser verkaufen um darauf dringend benötigte Wohnungen errichten zu lassen. Dann bleibt der Allgemeinheit der Anblick dieses Müllplatzes erspart. Foto: Andreas Laeuen

24.02.19 –

Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, nunmehr endlich dafür Sorge zu tragen, dass der von ihm seit Jahren geduldete Müll und Schrott in diesem Bereich dauerhaft und nachhaltig entfernt wird und dort auch keine Fahrzeuge mehr abgestellt werden. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, eine Anfrage des Ortsbeirats (V 1048) vom 30.10.2018 zeitnah zu beantworten.

Sollte der Magistrat zwischenzeitlich zu dem Entschluss gekommen sein, dass für eine sinnvolle Nutzung des Bereichs kein tragfähiges Konzept vorgelegt werden kann, dann wird der Magistrat
beauftragt, das Gelände an die ABG-Frankfurt Holding zu verkaufen und diese mit einer Wohnbebauung mit mindestens 30% gefördertem Wohnanteil in diesem Bereich zu beauftragen. Die historische und denkmalgeschützte Staufenmauer ist in die Planung ebenso einzubeziehen, wie die Überbauung des Bereichs der Zufahrt zur Tiefgarage des Nachbargebäudes.

Begründung:

Es ist eine Schande, dass der Magistrat nunmehr seit vielen Jahren die Mindernutzung und Vermüllung des Bereichs sehenden Auges duldet und durch Herausgabe von Schlüsseln ganz offensichtlich sogar fördert. Wenn der Magistrat nicht in der Lage ist, dieses Grundstück in geeigneter Weise zu bewirtschaften, sollte er es besser verkaufen um darauf dringend benötigte Wohnungen errichten zu lassen. Dann bleibt der Allgemeinheit der Anblick dieses Müllplatzes erspart.

Foto: Andreas Laeuen

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