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Unser Antrag im Ortsbeirat 1: Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende

Der Magistrat wird aufgefordert, aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob1. Die Straße Im Trierischen Hof in der Mitte (ca. Liegenschaft Im Trierischen Hof 1) baulich unterbrochen werden kann mit Einrichtung einer Wendemöglichkeit im Bereich des Knicks der Straße für den von Norden einfahrenden Verkehr. Hierzu sind 2 oder 3 der zur Zeit offensichtlich nicht vermieteten Parkplätze so umzulegen, dass ein minimalistischer Wendehammer eingerichtet werden kann.              Oder ob,       2. Anwohnerinnen und Anwohner und hier insbesondere die Mieterinnen und Mieter der Parkplätze mit einer  Berechtigung zur Einfahrt durch eine automatisch schließende Schranke im Bereich Hasengasse ausgestattet werden können.Begründung:Die Straße wird mehr und mehr zur (zeitlichen) Abkürzung der Warteschlange des Parkhauses genutzt. Gemäß dem Motto „die Ehrlichen sind die Dummen“ gelangen illegale Nutzerinnen der Straße so schneller ins Parkhaus. Außerdem wird in der Straße ständig nach Parkplätzen gesucht, obwohl dort nur Anwohnerparkplätze eingerichtet sind. Viel schlimmer ist jedoch, dass die Anwohnenden der kleinen Straße mit Lärm, Abgasgiften und Feinstaub belastet werden. Weil die Gehwege immens schmal sind, ist der Fußverkehr in der Regel gezwungen auf die Fahrbahn auszuweichen. Daher sollten dort nur ortskundige Anwohnerinnen und Anwohner einfahren können, da diese die Gefahrensituation kennen und besser einschätzen können.

13.10.20 –

Der Magistrat wird aufgefordert, aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob

1. Die Straße Im Trierischen Hof in der Mitte (ca. Liegenschaft Im Trierischen Hof 1) baulich unterbrochen werden kann mit Einrichtung einer Wendemöglichkeit im Bereich des Knicks der Straße für den von Norden einfahrenden Verkehr. Hierzu sind 2 oder 3 der zur Zeit offensichtlich nicht vermieteten Parkplätze so umzulegen, dass ein minimalistischer Wendehammer eingerichtet werden kann.
       
       Oder ob,
       
2. Anwohnerinnen und Anwohner und hier insbesondere die Mieterinnen und Mieter der Parkplätze mit einer  Berechtigung zur Einfahrt durch eine automatisch schließende Schranke im Bereich Hasengasse ausgestattet werden können.

Begründung:

Die Straße wird mehr und mehr zur (zeitlichen) Abkürzung der Warteschlange des Parkhauses genutzt. Gemäß dem Motto „die Ehrlichen sind die Dummen“ gelangen illegale Nutzerinnen der Straße so schneller ins Parkhaus. Außerdem wird in der Straße ständig nach Parkplätzen gesucht, obwohl dort nur Anwohnerparkplätze eingerichtet sind.

Viel schlimmer ist jedoch, dass die Anwohnenden der kleinen Straße mit Lärm, Abgasgiften und Feinstaub belastet werden. Weil die Gehwege immens schmal sind, ist der Fußverkehr in der Regel gezwungen auf die Fahrbahn auszuweichen. Daher sollten dort nur ortskundige Anwohnerinnen und Anwohner einfahren können, da diese die Gefahrensituation kennen und besser einschätzen können.

Kategorie

Andreas Laeuen | Anträge | Innenstadt | Ortsbeirat

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