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12.02.19 –
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) be- schließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, sich in den einschlägigen Gremien dafür einzusetzen, dass Wort- und Bildaufnahmen innerhalb von Sitzungen des Ortsbeirates ermöglicht werden können, sofern eine Mehrheit (ggf. Zweidrittelmehrheit) des Ortsbeirates dies für den Verlauf einer Sitzung beschließt.
Begründung:
Zur Zeit sind Bild- und Tonaufnahmen während der Sitzungen nicht erlaubt, auch wenn der Ortsbeirat dies mehrheitlich beschließen würde. Auch ein einstimmiger Beschluss hätte keine verbotsaufhebende Wirkung. Dies ist nicht mehr zeitgemäß und sollte zumindest dahingehend geändert werden, dass das Gremium mit einfacher oder hilfsweise mit Zweidrittelmehrheit Bild- und Tonaufnahmen für den Verlauf ei- ner Sitzung ermöglicht.
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