Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen. Wer darf sowas ausstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde?

Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die im Anhang dargestellte „Stellplatzgenehmigung“ für den Bereich der Gedenkstätte Börneplatz rechtmäßig erteilt wurde und ob für die Erteilung einer solchen „Genehmigung“ nicht vielmehr andere Behörden zuständig sind. Sollte der Magistrat zu der Auffassung gelangen, dass die „Genehmigungen“ nicht im Einklang mit den einzuhaltenden Regularien erstellt wurden, sind diese umgehend zurück nehmen zu lassen und das illegale Parken, sowie die damit einhergehenden Zerstörungen in dem Bereich wirkungsvoll – im Sinne der OM 5575 – unterbinden zu lassen. Begründung: In der Bevölkerung entsteht der fatale Eindruck, dass Ämter, Behörden und städtische Betriebe sich illegale Parkmöglichkeiten unter der Hand gegenseitig zuschustern und dabei nicht einmal vor der Gedenkstätte Börneplatz respektvoll halt machen. Foto: Bernd Unger

30.01.20 –

Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die im Anhang dargestellte „Stellplatzgenehmigung“ für den Bereich der Gedenkstätte Börneplatz rechtmäßig erteilt wurde und ob für die Erteilung einer solchen „Genehmigung“ nicht vielmehr andere Behörden zuständig sind.

Sollte der Magistrat zu der Auffassung gelangen, dass die „Genehmigungen“ nicht im Einklang mit den einzuhaltenden Regularien erstellt wurden, sind diese umgehend zurück nehmen zu lassen und das illegale Parken, sowie die damit einhergehenden Zerstörungen in dem Bereich wirkungsvoll – im Sinne der OM 5575 – unterbinden zu lassen.

Begründung:

In der Bevölkerung entsteht der fatale Eindruck, dass Ämter, Behörden und städtische Betriebe sich illegale Parkmöglichkeiten unter der Hand gegenseitig zuschustern und dabei nicht einmal vor der Gedenkstätte Börneplatz respektvoll halt machen.

Foto: Bernd Unger

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