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Gemeinsamer Antrag von CDU und Bündnis 90/Die GRÜNEN im Ortsbeirat 1: Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze im Europaviertel ausweiten

Der Magistrat wird aufgefordert,  umgehend die Nutzung der Bolzplätze im Europaviertel um folgende Sonderregelung erweitern zu lassen, solange, bis der Europagarten fertiggestellt und nutzbar ist:Im Zeitraum vom 1.4. bis 31.10. des Jahres soll in der Zeit von 20:00 bis 22:00 Uhr die Nutzung per Sonderregelung erlaubt sein, mit folgenden Ergänzungen:    • Nutzung ab 20 Uhr auch für Erwachsene erlaubt.    • Verbot von Musik und sonstigem Lärm ab 20 Uhr.    • Tagsüber soll Erwachsenen ganzjährig die Nutzung in Begleitung ihrer Kinder gestattet werden.Die Sonderregelung soll per Aushang an den Bolzplätzen veröffentlicht werden.Begründung:Die Bolzplätze und anderen Spielstätten sind derzeit die einzig nutzbaren Flächen im Europagarten. Aufgrund der rechtlichen Situation ist nicht davon auszugehen, dass der gesamte Europagarten kurzfristig als Fläche genutzt werden kann. Damit ist die derzeit größte zusammenhängende Grünfläche im Europaviertel nicht nutzbar. Wenn ein Familienvater mit seinem Kind Ball spielen möchte, ist er also allein auf die wenigen Bolzplätze angewiesen.Derzeit kontrolliert die Stadtpolizei regelmäßig gegen 20:00 Uhr die Nutzung der Sportplätze. Dies führt zu unschönen Szenen, dass Familienväter mit ihrem Kind des Platzes verwiesen werden, obwohl diese gar keinen Lärm erzeugen und damit niemand geschädigt wird. Zudem sind auch gerade im Europagarten die Spielstätten weit von den Häusern entfernt. Eine Regelung der Nutzungszeit bis 20:00 Uhr macht also keinen Sinn.Die zeitliche Beschränkung der Bolzplätze auf 20:00 Uhr erschließt sich auch grundsätzlich nicht. Es würde eigentlich ausreichen, auf die allgemeine Nachtruhe zu verweisen. Die Regelung wird für die Sportanlagen auch nicht einheitlich vorgegeben. Beispielsweise weist die Rollsportanlage im Europagarten keine zeitliche Begrenzung auf, obwohl Skateboards in ihrer Eigenschaft per se viel lauter sind als Fußbälle.

04.09.20 –

Der Magistrat wird aufgefordert,  umgehend die Nutzung der Bolzplätze im Europaviertel um folgende Sonderregelung erweitern zu lassen, solange, bis der Europagarten fertiggestellt und nutzbar ist:

Im Zeitraum vom 1.4. bis 31.10. des Jahres soll in der Zeit von 20:00 bis 22:00 Uhr die Nutzung per Sonderregelung erlaubt sein, mit folgenden Ergänzungen:

    • Nutzung ab 20 Uhr auch für Erwachsene erlaubt.
    • Verbot von Musik und sonstigem Lärm ab 20 Uhr.
    • Tagsüber soll Erwachsenen ganzjährig die Nutzung in Begleitung ihrer Kinder gestattet werden.

Die Sonderregelung soll per Aushang an den Bolzplätzen veröffentlicht werden.

Begründung:

Die Bolzplätze und anderen Spielstätten sind derzeit die einzig nutzbaren Flächen im Europagarten. Aufgrund der rechtlichen Situation ist nicht davon auszugehen, dass der gesamte Europagarten kurzfristig als Fläche genutzt werden kann. Damit ist die derzeit größte zusammenhängende Grünfläche im Europaviertel nicht nutzbar. Wenn ein Familienvater mit seinem Kind Ball spielen möchte, ist er also allein auf die wenigen Bolzplätze angewiesen.

Derzeit kontrolliert die Stadtpolizei regelmäßig gegen 20:00 Uhr die Nutzung der Sportplätze. Dies führt zu unschönen Szenen, dass Familienväter mit ihrem Kind des Platzes verwiesen werden, obwohl diese gar keinen Lärm erzeugen und damit niemand geschädigt wird. Zudem sind auch gerade im Europagarten die Spielstätten weit von den Häusern entfernt. Eine Regelung der Nutzungszeit bis 20:00 Uhr macht also keinen Sinn.

Die zeitliche Beschränkung der Bolzplätze auf 20:00 Uhr erschließt sich auch grundsätzlich nicht. Es würde eigentlich ausreichen, auf die allgemeine Nachtruhe zu verweisen. Die Regelung wird für die Sportanlagen auch nicht einheitlich vorgegeben. Beispielsweise weist die Rollsportanlage im Europagarten keine zeitliche Begrenzung auf, obwohl Skateboards in ihrer Eigenschaft per se viel lauter sind als Fußbälle.

Kategorie

Andreas Laeuen | Anträge | Europaviertel | Ortsbeirat

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