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24.02.19 –
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, endlich eine sichere, gute und für zu Fuß Gehende bequeme Möglichkeit zur Querung der Gutleutstraße im Bereich der Werftstraße einrichten zu lassen.
Begründung:
Viele Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleutviertels nutzen den Gutleutpark als Weg in Richtung Hauptbahnhof, statt der Gehwege entlang der abgasbelasteten und lauten Gutleutstraße. Die aufgestellte Mittelinsel führte nicht zu einer wesentlichen Verbesserung. Auf dem Foto ist deutlich zu erkennen, dass nicht mal für Personen mit kleinen Kindern angehalten wird.
Foto: Anna Warnke
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