Unser Antrag im Ortsbeirat 1: Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats ST 321

Der Ortsbeirat 1 hat den Magistrat mit Beschluss vom 29.10 2019 aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass • der Spielplatz an der Staufenmauer (Fahrgasse 88) wieder errichtet wird; • das Parken in diesem Grünbereich wirksam und dauerhaft unterbunden wird; • Schäden an den Bäumen durch eine Fachfirma beziehungsweise das Grünflächenamt begutachtet werden und Schritte zur Rettung der Bäume eingeleitet werden. Hierauf antwortet der Magistrat dem Ortsbeirat mit ST 321 vom 17.02.2020: „Der südliche Platz an der Staufenmauer, welcher momentan nur über eine Toranlage zugänglich ist, wurde in das stadtweite Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen. Im Zuge der Umgestaltung der Fahrgasse und des Platzes vor der Staufenmauer ist eine Neugestaltung und Öffnung dieses südlichen Bereiches vorgesehen. Das Parken wird auf dieser Fläche nicht mehr möglich sein. Der Silber-Ahorn an der vorhandenen Mauer befindet sich leider in einem schlechten Allgemeinzustand und wird im Zuge der Baumaßnahme gefällt werden. Als Ersatzpflanzung sind drei neue Bäume vorgesehen. WEITERLESEN...

09.07.20 –

Der Ortsbeirat 1 hat den Magistrat mit Beschluss vom 29.10 2019 aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass

• der Spielplatz an der Staufenmauer (Fahrgasse 88) wieder errichtet wird;

• das Parken in diesem Grünbereich wirksam und dauerhaft unterbunden wird;

• Schäden an den Bäumen durch eine Fachfirma beziehungsweise das Grünflächenamt begutachtet werden und Schritte zur Rettung der Bäume eingeleitet werden.

Hierauf antwortet der Magistrat dem Ortsbeirat mit ST 321 vom 17.02.2020:

„Der südliche Platz an der Staufenmauer, welcher momentan nur über eine Toranlage zugänglich ist, wurde in das stadtweite Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen. Im Zuge der Umgestaltung der Fahrgasse und des Platzes vor der Staufenmauer ist eine Neugestaltung und Öffnung dieses südlichen Bereiches vorgesehen.

Das Parken wird auf dieser Fläche nicht mehr möglich sein. Der Silber-Ahorn an der vorhandenen Mauer befindet sich leider in einem schlechten Allgemeinzustand und wird im Zuge der Baumaßnahme gefällt werden. Als Ersatzpflanzung sind drei neue Bäume vorgesehen.

Eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage ist in Vorbereitung. Die über eine kleine Treppe zugängliche Fläche bzw. der tiefer gelegene Innenhof befinden sich nicht in der Zuständigkeit des Magistrats. Die Gebäude nebst anliegender Außenfläche gehören einer privaten Immobiliengesellschaft.

Durch eine erhöhte Drogenproblematik seit den 1990er Jahren sind einige Spielplätze in der Innenstadt zurückgebaut worden, was auch an dieser Stelle erfolgt ist. Gut nutzbare öffentliche Freiflächen sind in etwa 500 m Entfernung am Mainufer mit entsprechender Ausstattung vorhanden.

Sollte seitens der Bewohner aus der unmittelbaren Umgebung der Wunsch nach einem Spielplatz bestehen, müsste dies direkt an den Gebäudeeigentümer, die Immobiliengesellschaft Vonovia mit Hauptsitz in Bochum, herangetragen werden. Der Hinweis auf Beschädigungen an der Staufenmauer wird dem zuständigen Fachamt weitergeleitet.“

Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert:

• Das Parken in dieser Grünfläche unverzüglich und wirkungsvoll – ggf. unter Zuhilfenahme der ihm zur Verfügung stehenden Ordnungskräfte – unterbinden zu lassen.

• In der angekündigten Bau- und Finanzierungsvorlage ist der Bau eines Kinderspielplatzes zu berücksichtigen.

Begründung:

Auf Vorlagen jedweder Art zur Verbesserung der Platzsituation oder eine angemessene Umgestaltung warten Anliegerschaft, interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat seit Jahrzehnten vergeblich. Die Nutzung des Bereichs wechselt von schlecht ausgeführter Gastronomie über Müllhalde zu Parkplatz. Konstant bleibt, dass es sich immer um einen Unort handelt. Den Ortsbeirat darauf zu verweisen, dass das Parken im Bereich der Grünfläche und des ehemaligen Spielplatzes erst beendet sein wird, wenn die Umgestaltung abgeschlossen sein wird, ist ein Verweis in fernste Zukunft. Das Parken verstößt gegen geltende Satzungen und die StVO, diese sollten auch dem Magistrat bekannt sein.

Der Verweis der Kinder und ihrer Eltern auf Spielplätze am Mainufer ist mindestens realitätsfern. Mundartliche Rückmeldungen aus der Bewohnerschaft zum Vorschlag des Magistrats, die Kinder über die Berliner Straße zum Spielen zu schicken, können hier – wegen ihrer Deutlichkeit – nicht wiederholt werden. Die Querung der Berliner Straße wird durch das Fehlen einer zumutbaren Querungsmöglichkeit entlang der Fahrgasse zusätzlich erschwert.

Der Magistrat hat in den 90er Jahren die Kameras auf der Konstablerwache aufstellen lassen. Erst damit kamen die Dealer in die Innenhöfe und vor die Wohnfenster der Mieterinnen und Mieter. Die Lösung in den 90er Jahren war es, Spielplätze zu schließen. Es bleibt abzuwarten, ob der Magistrat – und hier insbesondere seine Ordnungspolitiker – diesen Lösungsansatz weiterhin aufrecht erhalten und noch für zeitgemäß erachten.

Foto: Stefano Ernestitani

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Andreas Laeuen | Anträge | Innenstadt | Ortsbeirat