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Unser Antrag im Ortsbeirat 1: Wohnen und öffentlichen Gemeinbedarf ausreichend bei der Neubebauung des FAZ-Geländes berücksichtigen und sichern

Der Magistrat wird aufgefordert, für das von der zur Zeit noch von der FAZ im Gallus genutzte und lt. Presseberichten in 2021 freizumachende Areal einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen, der die weiter unten aufgeführten Ziele enthält. Ein Verfahren nach § 34 BauGB lehnt der Ortsbeirat ausdrücklich ab. Ziele des Bebauungsplans: • Schaffung einer großen Anzahl von Wohnungen durch höchstzulässige Ausweisung als Wohngebiet mit mindestens 30% gefördertem Wohnungsbau, davon 50% 1. Förderweg und 50% 2. Förderweg (familiengerechtes Wohnen). • Berücksichtigung besonderer Wohnformen, wie gemeinschaftliches und generationenübergreifendes Wohnen bzw. genossenschaftlichen Wohnungsbau auf 15% der Wohnfläche. • Öffentliche Nutzung der Erdgeschossflächen durch Einrichtungen des Gemeinbedarfs, kleinteiligen Einzelhandel, Praxen und andere der Nahversorgung dienende Einrichtungen. • Sicherung von Flächen für eine Grundschule, 2 Kindertagesstätten, 3 Horte. • Stadtklima verbessernde Maßnahmen, wie Fassadenbegrünung, Dachbegrünung. • Umweltfreundliches Bauen und Wohnen durch Brauchwassergewinnung- und nutzung, Blockheizkraftwerke, Nullenergiebauweise. • Rahmenbedingungen für die Realisierung von ressourcenschonenden Mobilitätskonzepten (E-Car-Sharing, ausreichend geschützter Radabstellplätze). • Eine in Teilen der bisherigen Höhe entsprechende 7-geschossige Bauweise mit ein oder zwei Hochpunkten in der Höhe des Fachverlags soll ermöglicht werden. Begründung: Das Gallus ist rasant innerhalb und außerhalb seiner einst engen Grenzen gewachsen und wächst stetig weiter. Der Bedarf an Flächen für Schulen, Kindertagesstätten und anderer dem Gemeinbedarf dienenden Flächen konnte bislang nicht ausreichend gedeckt werden. Das enorm große City-nahe Gelände bietet sich dafür an, neben der Schaffung von preiswertem und modernem Wohnraum auch diese Bedarfe im Gallus zu decken. Vor allem die Einrichtungen für Bildung und Kultur auf diesem Gelände würden die satzungsgemäßen Ziele der der FAZIT-Stiftung als Eigentümerin („Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, u. a.“) erneut aufgreifen. Es ist ein Bebauungsplan zu erstellen, denn nur ein Bebauungsplanverfahren ermöglicht die für eine Akzeptanz der Vorhaben notwendige weitreichende BürgerInnenbeteiligung. Ein Verfahren nach § 34 ist problematisch, denn die nähere wie weitere Umgebung ist von Art und Maß der Bebauung einigermaßen heterogen. Ein Bebauungsplan ermöglicht hingegen eine Abwägung und Integration unterschiedlichster Belange, bietet mehr langfristige Planungssicherheit und stärkt überdies die Verhandlungsposition der Stadt für geförderten und preiswerten Wohnungsbau, die notwendigen Gemeinbedarfsflächen (wie Schulen, Kindertagesstätten, kulturellen Einrichtungen) und eine ökologisch beispielhafte Neubebauung des Quartiers.

04.08.18 –

Der Magistrat wird aufgefordert, für das von der zur Zeit noch von der FAZ im Gallus genutzte und lt. Presseberichten in 2021 freizumachende Areal einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen, der die weiter unten aufgeführten Ziele enthält.
Ein Verfahren nach § 34 BauGB lehnt der Ortsbeirat ausdrücklich ab.

Ziele des Bebauungsplans:

• Schaffung einer großen Anzahl von Wohnungen durch höchstzulässige Ausweisung als Wohngebiet mit mindestens 30% gefördertem Wohnungsbau, davon 50% 1. Förderweg und 50% 2. Förderweg (familiengerechtes Wohnen).

• Berücksichtigung besonderer Wohnformen, wie gemeinschaftliches und generationenübergreifendes Wohnen bzw. genossenschaftlichen Wohnungsbau auf 15% der Wohnfläche.

• Öffentliche Nutzung der Erdgeschossflächen durch Einrichtungen des Gemeinbedarfs, kleinteiligen Einzelhandel, Praxen und andere der Nahversorgung dienende Einrichtungen.

• Sicherung von Flächen für eine Grundschule, 2 Kindertagesstätten, 3 Horte.

• Stadtklima verbessernde Maßnahmen, wie Fassadenbegrünung, Dachbegrünung.

• Umweltfreundliches Bauen und Wohnen durch Brauchwassergewinnung- und nutzung, Blockheizkraftwerke, Nullenergiebauweise.

• Rahmenbedingungen für die Realisierung von ressourcenschonenden Mobilitätskonzepten (E-Car-Sharing, ausreichend geschützter Radabstellplätze).

• Eine in Teilen der bisherigen Höhe entsprechende 7-geschossige Bauweise mit ein oder zwei Hochpunkten in der Höhe des Fachverlags soll ermöglicht werden.

Begründung:

Das Gallus ist rasant innerhalb und außerhalb seiner einst engen Grenzen gewachsen und wächst stetig weiter. Der Bedarf an Flächen für Schulen, Kindertagesstätten und anderer dem Gemeinbedarf dienenden Flächen konnte bislang nicht ausreichend gedeckt werden. Das enorm große City-nahe Gelände bietet sich dafür an, neben der Schaffung von preiswertem und modernem Wohnraum auch diese Bedarfe im Gallus zu decken.
Vor allem die Einrichtungen für Bildung und Kultur auf diesem Gelände würden die satzungsgemäßen Ziele der der FAZIT-Stiftung als Eigentümerin („Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, u. a.“) erneut aufgreifen.

Es ist ein Bebauungsplan zu erstellen, denn nur ein Bebauungsplanverfahren ermöglicht die für eine Akzeptanz der Vorhaben notwendige weitreichende BürgerInnenbeteiligung.
Ein Verfahren nach § 34 ist problematisch, denn die nähere wie weitere Umgebung ist von Art und Maß der Bebauung einigermaßen heterogen. Ein Bebauungsplan ermöglicht hingegen eine Abwägung und Integration unterschiedlichster Belange, bietet mehr langfristige Planungssicherheit und stärkt überdies die Verhandlungsposition der Stadt für geförderten und preiswerten Wohnungsbau, die notwendigen Gemeinbedarfsflächen (wie Schulen, Kindertagesstätten, kulturellen Einrichtungen) und eine ökologisch beispielhafte Neubebauung des Quartiers.

Kategorie

Andreas Laeuen | Anträge | Gallus | Ortsbeirat

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