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Unser Antrag im Ortsbeirat 1: Sichere Querung für Fußgehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener und Krifteler

Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mainzer Landstraße zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte eine Lichtsignalanlage für Fußgehende zu errichten. Die Ampel soll regelmäßige ausreichend lange Grünphasen für Fußgehende sicherstellen und nicht als „Bettelampel“ errichtet werden.Die Gehwegbereiche sollen barrierefrei und und blindengerecht gestaltet sowie Bordsteine im Bedarfsfall abgesenkt werden. Die dort verlaufenden Straßenbahnlinien 11 und 21 sollen eine Vorrangschaltung erhalten.Begründung:Auf dem ca. 600m langen Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße befindet sich keine Lichtsignalanlage, kein Fußgängerüberweg oder eine anderweitige sichere Querungsmöglichkeit für Fußgehende. Immer wieder queren Fußgehende und Radfahrende die beiden stark befahrenen Fahrbahnen und Straßenbahngleise unter Gefährdung der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmenden.Zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte Aldi, REWE und Lidl queren besonders viele Menschen die Mainzer Landstraße, um die Geschäfte, Büros und Wohnungen zu erreichen oder zur benachbarten Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz zu gelangen. In den letzten Jahren sind insbesondere in diesem Abschnitt zahlreiche Neubauten mit Wohnungen und zwei weitere Verbrauchermärkte entstanden; die Anzahl der Anwohnenden und Einkaufenden hat sich signifikant erhöht. Insbesondere Mütter mit Kinderwagen und ältere mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen eine sichere Querungsmöglichkeit.

13.11.20 –

Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mainzer Landstraße zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte eine Lichtsignalanlage für Fußgehende zu errichten. Die Ampel soll regelmäßige ausreichend lange Grünphasen für Fußgehende sicherstellen und nicht als „Bettelampel“ errichtet werden.

Die Gehwegbereiche sollen barrierefrei und und blindengerecht gestaltet sowie Bordsteine im Bedarfsfall abgesenkt werden. Die dort verlaufenden Straßenbahnlinien 11 und 21 sollen eine Vorrangschaltung erhalten.

Begründung:

Auf dem ca. 600m langen Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße befindet sich keine Lichtsignalanlage, kein Fußgängerüberweg oder eine anderweitige sichere Querungsmöglichkeit für Fußgehende. Immer wieder queren Fußgehende und Radfahrende die beiden stark befahrenen Fahrbahnen und Straßenbahngleise unter Gefährdung der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmenden.

Zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte Aldi, REWE und Lidl queren besonders viele Menschen die Mainzer Landstraße, um die Geschäfte, Büros und Wohnungen zu erreichen oder zur benachbarten Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz zu gelangen.
In den letzten Jahren sind insbesondere in diesem Abschnitt zahlreiche Neubauten mit Wohnungen und zwei weitere Verbrauchermärkte entstanden; die Anzahl der Anwohnenden und Einkaufenden hat sich signifikant erhöht. Insbesondere Mütter mit Kinderwagen und ältere mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen eine sichere Querungsmöglichkeit.

Kategorie

Andreas Laeuen | Anträge | Gallus | Ortsbeirat

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