Menü

Unser Antrag im Ortsbeirat 1: Gefährdung von Fußgehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351

14.07.21 –

Auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 351 zur Straßenseite direkt vor den Ladenflächen befinden sich 15 PKW-Stellplätze, die mit Fahrzeugen nur über den Gehweg angefahren werden können. Die Flächen sind mit Pflastersteinen versiegelt. Es existiert lediglich eine Zu- und Abfahrt zur Mainzer Landstraße. Auf Grund weiterer geparkter PKW zwischen den Bäumen am Straßenrand müssen alle Autofahrenden den Gehweg befahren, um zu den Parkplätzen zu gelangen und diese wieder zu verlassen. Zahlreiche Autofahrende nutzen sogar direkt den Gehweg im Kreuzungsbereich der Krifteler Straße als Abkürzung. Vor allem werktags sind mehrmals pro Stunde gefährliche Beinahe-Unfälle zwischen PKW und Fußgehenden zu beobachten. Darauf angesprochen, zeigen Autofahrende keine Einsicht und hupen sogar, wenn Fußgehende nicht schnell genug zur Seite springen.

Auf der Dachfläche des Gebäudes Mainzer Landstraße 351 befindet sich zudem ein PKW-Parkdeck mit 50 Stellplätzen, das mit einer Rampe aus der Krifteler Straße befahren werden kann.

Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wurde für die Stellplätze vor dem Gebäude zur Mainzer Landstraße 351 hin eine Sondernutzungs-erlaubnis zur Versiegelung der Flächen und für PKW-Stellplätze erteilt?
  2. Falls nein, warum wird der Status Quo trotz Gefährdung der Fußgehenden hingenommen?
  3. Wiederspricht eine mögliche Sondernutzungserlaubnis der Vorgartensatzung und Stellplatzsatzung?
  4. Genießt eine mögliche Sondernutzungserlaubnis Bestandsschutz?
  5. An welcher Stelle im Grundstück sind notwendige Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen?
  6. Sind die PKW-Stellplätze auf der Dachfläche als öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für die Mieter*innen genehmigt?

Kategorie

Alexander Mitsch | Anträge

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>