Unser Antrag im Ortsbeirat 1: Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Antworten, auch wenn eine Zeitung über das Anliegen berichtet.

14.09.21 –

Im Zusammenhang mit dem geplantem Durchstich des Homburger Damms, dem Bau der stadtteilverbindenden Radroute Innenstadt – Höchst und des untergeordneten Radweges vom Homburger Damm zur Schmidtstraße wurde schriftlich aus der Bürgerschaft die Frage gestellt, ob für Trassenverlegungsarbeiten nur eine „der Unterführung nächste“ Parzelle auf der Südseite benötigt wird und die übrigen Parzellen nicht von diesen Baumaßnahmen berührt werden. Die eigentlich leicht zu beantwortende Frage wurde vom Magistrat in folgender unbefriedigender Weise beantwortet: „Von weiteren schriftlichen Antworten möchte ich derzeit absehen, da hier sehr viel unseriöse Berichterstattung über die Bildzeitung etc. betrieben wurde. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Lassen Sie uns nun erstmal mal die OA prüfen.“

Dies vorangestellt fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

  1. Welche Parzelle(n) genau werden für die Leitungsverlegungsarbeiten unabdingbar benötigt?
  2. Ist der von dem Fragesteller in seiner Mail vom 02.07.2021 dargelegte Eindruck, dass die übrigen Parzellen von den Leitungsverlegungsarbeiten ab November nicht betroffen sind, richtig oder falsch?

Begründung:

In nahezu ganz Europa ist die Presse so frei, dass sie auch unseriös berichten darf. Sie genießt vereinzelt sogar so viel Pressefreiheit, dass Bürgerinnen und Bürger - die ihr Anliegen dort vortragen - gar keinen Einfluss auf eine möglichst seriöse Berichterstattung haben. Die Beantwortung einfacher Fragen durch den Magistrat davon abhängig zu machen, ob die Presse über eine Angelegenheit vermeintlich seriös oder unseriös berichtet, ist unzulässig, da die Art und Weise der Berichterstattung von der Bürgerschaft nicht beeinflusst werden kann.

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Andreas Laeuen | Anträge | Gallus | Ortsbeirat