Schallschutz endlich umsetzen – die U5-Baustelle aus dem Chaos führen

08.03.21 –

Anwohnende werden auf der Europa-Allee wieder um den Schlaf gebracht. Mit dem Start des Vortriebs der zweiten Tunnelröhre im Februar hat der Lärm auf der östlichen Europa-Allee wieder massiv zugenommen. Die Missstände wurden nicht behoben.
Seit Anfang Februar läuft der Vortrieb für den Bau der zweiten Tunnelröhre. Der Magistrat hatte weitreichende Maßnahmen für den Schallschutz zugesagt. Jetzt zeigt sich: diese Maßnahmen greifen nicht. Der Lärm ist in den ersten Tagen im Februar mit bis zu 67 dB(A) in der Nacht nicht leiser als im Juli letzten Jahres, ergeben die jüngsten Schallwerte aus dem Februar 2021. Zulässig wären aber Nachts nur 50 db(A). Manuel Denkwitz, Mitglied der Grünen und Kandidat für die Stadtverordnetenversammlung, fordert den Verkehrsdezernenten endlich zum Eingreifen auf.

Bereits der Ortsbeirat 1 hatte vom Magistrat die Minimierung der Lärmquellen gefordert. Der Magistrat hatte in seiner Antwort weitere Maßnahmen der SBEV zugesagt. Genauso wie bei den Versprechen gegenüber den Anwohnenden ist aber auf den Antrag des Ortsbeirats nach sechsmonatiger Bearbeitungszeit effektiv nichts passiert. Im Gegenteil: Im Durchschnitt ergeben die Messwerte, dass der Lärm sogar ein halbes dB(A) lauter ist als im Juli 2020.

„Die SBEV kommt ihren Pflichten gemäß des Planfeststellungsbeschlusses trotz permanenter Aufforderungen durch die Anwohnenden nicht nach“, sagt Manuel Denkwitz. „Dies betrifft beispielsweise die Entschädigungszahlungen für die Anwohnenden aufgrund des Lärms rund um die Uhr. Den Anwohnenden stehen laut Planfeststellungsbeschluss bei Überschreitung der Immissionsrichtwerte konkrete Entschädigungszahlungen zu. Dazu sind Gutachten mit Innenschallpegelmessungen nötig. Die Erstellung der Gutachten wird von der SBEV jedoch massiv verzögert. Die Erstellung dieser einfachen standardisierten Schallgutachten, für die normalerweise zwei Wochen vorgesehen sind, dauern mehr als zwei Monate. Und wenn sie dann fertig sind, müssen sie zurückgezogen werden, weil falsche Zahlen verwendet worden sind.

Ebenso verzögert die SBEV beispielsweise die Zurverfügungstellung von Ersatzwohnraum für die Anwohnenden, obwohl die Lärmwerte eine Stellung von Ersatzwohnraum während der Bauphase gebieten.“

„Bei der Einrichtung der Baustelle vor einem Jahr scheint der Lärm überhaupt nicht berücksichtigt worden zu sein“, sagt Manuel Denkwitz. „Beispielsweise spielte die Einhaltung der Lärmwerte bei der  Einrichtung des lärmenden Portalkrans keine Rolle. Und die Schienen der Tunnelbahn sind nicht – wie bei anderen Baustellen beispielsweise der Deutschen  Bahn üblich – miteinander verschweißt worden, weshalb sie starke Geräusche abgeben. Die Baustelle spielt das Thema Schallschutz runter, und das auf Kosten der Gesundheit der Anwohnenden. Nicht nur bei dieser Baustelle, auch bei zukünftigen Baustellen muss das Anliegermanagement der Stadt Frankfurt massiv verbessert werden. Beispielsweise müssen die neutralen Gutachter auch neutral arbeiten können und nicht durch zu enge Budgetvorgaben behindert werden.“

Manuel Denkwitz fordert hierzu: „Die U5-Baustelle soll sich endlich an die Vorgaben aus dem Planfeststellungsverfahren halten. Oberste Maßgabe muss sein, dass die Lärmwerte auf ein erträgliches Maß minimiert werden. Herr Oesterling als verantwortlicher Verkehrsdezernent muss die Entschädigungszahlungen im Budget einplanen und für Transparenz und Schnelligkeit im Entschädigungsverfahren sowie bei der Zurverfügungstellung von Ersatzwohnraum sorgen. Die SBEV muss die Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss ohne weitere Ausreden umsetzen und einhalten und endlich ihre Verantwortung gegenüber den Anwohnenden wahrnehmen. Die Baustelle muss so schnell wie möglich aus dem Chaos herausgeführt werden.“

Bereits der Ortsbeirat 1 hatte vom Magistrat die Minimierung der Lärmquellen gefordert. Der Magistrat hatte in seiner Antwort weitere Maßnahmen der SBEV zugesagt. Genauso wie bei den Versprechen gegenüber den Anwohnenden ist aber auf den Antrag des Ortsbeirats nach sechsmonatiger Bearbeitungszeit effektiv nichts passiert. Im Gegenteil: Im Durchschnitt ergeben die Messwerte, dass der Lärm sogar ein halbes dB(A) lauter ist als im Juli 2020.

„Die SBEV kommt ihren Pflichten gemäß des Planfeststellungsbeschlusses trotz permanenter Aufforderungen durch die Anwohnenden nicht nach“, sagt Manuel Denkwitz. „Dies betrifft beispielsweise die Entschädigungszahlungen für die Anwohnenden aufgrund des Lärms rund um die Uhr. Den Anwohnenden stehen laut Planfeststellungsbeschluss bei Überschreitung der Immissionsrichtwerte konkrete Entschädigungszahlungen zu. Dazu sind Gutachten mit Innenschallpegelmessungen nötig. Die Erstellung der Gutachten wird von der SBEV jedoch massiv verzögert. Die Erstellung dieser einfachen standardisierten Schallgutachten, für die normalerweise zwei Wochen vorgesehen sind, dauern mehr als zwei Monate. Und wenn sie dann fertig sind, müssen sie zurückgezogen werden, weil falsche Zahlen verwendet worden sind.

Ebenso verzögert die SBEV beispielsweise die Zurverfügungstellung von Ersatzwohnraum für die Anwohnenden, obwohl die Lärmwerte eine Stellung von Ersatzwohnraum während der Bauphase gebieten.“

„Bei der Einrichtung der Baustelle vor einem Jahr scheint der Lärm überhaupt nicht berücksichtigt worden zu sein“, sagt Manuel Denkwitz. „Beispielsweise spielte die Einhaltung der Lärmwerte bei der  Einrichtung des lärmenden Portalkrans keine Rolle. Und die Schienen der Tunnelbahn sind nicht – wie bei anderen Baustellen beispielsweise der Deutschen  Bahn üblich – miteinander verschweißt worden, weshalb sie starke Geräusche abgeben. Die Baustelle spielt das Thema Schallschutz runter, und das auf Kosten der Gesundheit der Anwohnenden. Nicht nur bei dieser Baustelle, auch bei zukünftigen Baustellen muss das Anliegermanagement der Stadt Frankfurt massiv verbessert werden. Beispielsweise müssen die neutralen Gutachter auch neutral arbeiten können und nicht durch zu enge Budgetvorgaben behindert werden.“

Manuel Denkwitz fordert hierzu: „Die U5-Baustelle soll sich endlich an die Vorgaben aus dem Planfeststellungsverfahren halten. Oberste Maßgabe muss sein, dass die Lärmwerte auf ein erträgliches Maß minimiert werden. Herr Oesterling als verantwortlicher Verkehrsdezernent muss die Entschädigungszahlungen im Budget einplanen und für Transparenz und Schnelligkeit im Entschädigungsverfahren sowie bei der Zurverfügungstellung von Ersatzwohnraum sorgen. Die SBEV muss die Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss ohne weitere Ausreden umsetzen und einhalten und endlich ihre Verantwortung gegenüber den Anwohnenden wahrnehmen. Die Baustelle muss so schnell wie möglich aus dem Chaos herausgeführt werden.“

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