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Antrag in eigener Sache im Ortsbeirat 1: Untätigkeit des Ortsvorstehers

Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat durch den Schriftführer auffordern zu lassen, den Ortsbeirat ab sofort über alle wichtige Vorhaben nicht mehr über den Ortsvorsteher, sondern die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder direkt informieren zu lassen.Der Ortsbeirat beschließt weiterhin, alle im Büro der Stadtverordnetenversammlung an den Ortsbeirat gerichteten Informationen und Anfragen unverzüglich direkt an die Fraktionen und an die fraktionslosen Mitglieder leiten zu lassen.Begründung:Ab dem ersten Jahr der laufenden Wahlperiode beschweren sich Bürgerinnen und Bürger über ausbleibende Antworten von an den Ortsvorsteher gerichteten Briefen und E-Mails. Diese Klagen passen zum Verhaltensmuster des Ignorierens und Ausblendens von 160 amtlich zugestellten, aber erst nach Presseberichten bezahlten Strafzetteln. Im schlecht verkehrsüberwachten Frankfurt in nur 3 Jahren diese Anzahl von Strafmandaten zu kassieren, setzt besonders nachhaltigen Vorsatz bei dem Verstoßen gegen geltende Regeln voraus.Alles dies kann auch nicht mehr als privater Fehltritt bezeichnet werden. In den Sitzungen und dem sonstigen Handeln als Ortsvorsteher setzt sich dieses Verhaltensmuster nämlich fleißig fort: So wird beispielsweise ein Mitstreiter einer vom Ortsvorsteher gegründeten Bürgerinitiative kurzerhand zum „sachkundigen Bürger“ erklärt und mit ausgiebigem Rederecht versehen, obwohl dieser Bürger weder im Bezirk wohnt, noch als ausgewiesener Experte zu diesem Tagesordnungspunkt bezeichnet werden kann. Gesetze, Satzungen und Vorschriften werden weitestgehend passend gemacht, bis es in die Traumwelt des Ortsvorstehers passt.Nicht pressewirksame Termine nahm und nimmt der Ortsvorsteher nur in seltensten Fällen wahr. Vereinbarte Termine werden regelmäßig nicht wahrgenommen, Einladungen nicht beantwortet. So hat der Ortsvorsteher zum Beispiel den Ortsbeirat nicht ein einziges Mal im Rahmen von städtebaulichen Wettbewerben vertreten und es auch nicht für nötig gehalten, den Stellvertreter über diese Termine zu informieren. Die antragstellende Fraktion wird ausreichend von der Fraktion im Römer über die Wettbewerbe informiert, und wir nutzen auf diese Weise auch unsere Einflussmöglichkeiten. Andere Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder haben diese Möglichkeit nicht. Ortsvorsteher werden qua Amt zu den Wettbewerben eingeladen. Ortsvorsteher Strank jedoch vergibt die Chance der Beteiligung leichtfertig in dem er fern bleibt und den Stellvertreter nicht informiert.An den Ortsbeirat gerichtete Informationen und Anfragen erreichen den Ortsbeirat nicht, sofern diese direkt an den Ortsvorsteher (telefonisch, private Mailadresse oder eine seiner mittlerweile 8 im Ortsbezirk liegenden Postadressen) gerichtet werden (letztes Beispiel siehe ST 1477 vom 21.08.2020). Kommen Termine mit Vertreterinnen und Vertretern des Magistrats doch vereinzelt zu Stande, informiert der Ortsvorsteher nur unzureichend darüber und versäumt es in er Regel, über die Ergebnisse zu berichten.Durch das Nichthandeln des Ortsvorstehers werden den Bürgerinnen und Bürgern im Bezirk entscheidende Möglichkeiten zur Beteiligung und Einflussnahme am Stadtgeschehen vorenthalten. Weil der Ortsvorsteher die ihm zugetragenen Aufgaben nur selten wahrnimmt, wird die Arbeit der Mitglieder des Ortsbeirates erheblich behindert. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen dazu, die Arbeitsfähigkeit des Ortsbeirates zu sichern und den Bürgerinnen und Bürgern zumindest teilweise wieder einen kompetenten Walter ihrer Anliegen zur Verfügung anbieten zu können.

04.09.20 –

Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat durch den Schriftführer auffordern zu lassen, den Ortsbeirat ab sofort über alle wichtige Vorhaben nicht mehr über den Ortsvorsteher, sondern die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder direkt informieren zu lassen.

Der Ortsbeirat beschließt weiterhin, alle im Büro der Stadtverordnetenversammlung an den Ortsbeirat gerichteten Informationen und Anfragen unverzüglich direkt an die Fraktionen und an die fraktionslosen Mitglieder leiten zu lassen.

Begründung:

Ab dem ersten Jahr der laufenden Wahlperiode beschweren sich Bürgerinnen und Bürger über ausbleibende Antworten von an den Ortsvorsteher gerichteten Briefen und E-Mails. Diese Klagen passen zum Verhaltensmuster des Ignorierens und Ausblendens von 160 amtlich zugestellten, aber erst nach Presseberichten bezahlten Strafzetteln. Im schlecht verkehrsüberwachten Frankfurt in nur 3 Jahren diese Anzahl von Strafmandaten zu kassieren, setzt besonders nachhaltigen Vorsatz bei dem Verstoßen gegen geltende Regeln voraus.

Alles dies kann auch nicht mehr als privater Fehltritt bezeichnet werden. In den Sitzungen und dem sonstigen Handeln als Ortsvorsteher setzt sich dieses Verhaltensmuster nämlich fleißig fort: So wird beispielsweise ein Mitstreiter einer vom Ortsvorsteher gegründeten Bürgerinitiative kurzerhand zum „sachkundigen Bürger“ erklärt und mit ausgiebigem Rederecht versehen, obwohl dieser Bürger weder im Bezirk wohnt, noch als ausgewiesener Experte zu diesem Tagesordnungspunkt bezeichnet werden kann. Gesetze, Satzungen und Vorschriften werden weitestgehend passend gemacht, bis es in die Traumwelt des Ortsvorstehers passt.

Nicht pressewirksame Termine nahm und nimmt der Ortsvorsteher nur in seltensten Fällen wahr. Vereinbarte Termine werden regelmäßig nicht wahrgenommen, Einladungen nicht beantwortet. So hat der Ortsvorsteher zum Beispiel den Ortsbeirat nicht ein einziges Mal im Rahmen von städtebaulichen Wettbewerben vertreten und es auch nicht für nötig gehalten, den Stellvertreter über diese Termine zu informieren. Die antragstellende Fraktion wird ausreichend von der Fraktion im Römer über die Wettbewerbe informiert, und wir nutzen auf diese Weise auch unsere Einflussmöglichkeiten. Andere Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder haben diese Möglichkeit nicht. Ortsvorsteher werden qua Amt zu den Wettbewerben eingeladen. Ortsvorsteher Strank jedoch vergibt die Chance der Beteiligung leichtfertig in dem er fern bleibt und den Stellvertreter nicht informiert.

An den Ortsbeirat gerichtete Informationen und Anfragen erreichen den Ortsbeirat nicht, sofern diese direkt an den Ortsvorsteher (telefonisch, private Mailadresse oder eine seiner mittlerweile 8 im Ortsbezirk liegenden Postadressen) gerichtet werden (letztes Beispiel siehe ST 1477 vom 21.08.2020). Kommen Termine mit Vertreterinnen und Vertretern des Magistrats doch vereinzelt zu Stande, informiert der Ortsvorsteher nur unzureichend darüber und versäumt es in er Regel, über die Ergebnisse zu berichten.

Durch das Nichthandeln des Ortsvorstehers werden den Bürgerinnen und Bürgern im Bezirk entscheidende Möglichkeiten zur Beteiligung und Einflussnahme am Stadtgeschehen vorenthalten. Weil der Ortsvorsteher die ihm zugetragenen Aufgaben nur selten wahrnimmt, wird die Arbeit der Mitglieder des Ortsbeirates erheblich behindert. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen dazu, die Arbeitsfähigkeit des Ortsbeirates zu sichern und den Bürgerinnen und Bürgern zumindest teilweise wieder einen kompetenten Walter ihrer Anliegen zur Verfügung anbieten zu können.

Kategorie

Andreas Laeuen | Anträge | Ortsbeirat

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