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Wegweisendes Urteil gegen egoistische Falschparker

Die GRÜNEN im Römer begrüßen das aktuell bekannt gewordene Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main gegen einen Falschparker, der eine Stunde lang Straßenbahnschienen blockierte. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) hatte die ihr entstandenen Kosten für den Ersatzverkehr mit Taxen in Höhe von rund 1.000 Euro erfolgreich eingeklagt. (Az.: 32 C 3586/16(72)). "Dank der Klage der VGF muss ein Autofahrer jetzt für sein absolut rücksichtsloses Verhalten gegenüber einer großen Anzahl anderer Verkehrsteilnehmenden die finanziellen Konsequenzen tragen. Parken auf Straßenbahnschienen ist keine Lappalie und wir setzen darauf, dass das Urteil zu einer Verhaltensänderung von Falschparkern führt", so Wolfgang Siefert, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Römer. "Es ist eben nicht mit dem viel zu günstigen "Ticket" über 10 oder 20 Euro getan, sondern der tatsächlich entstandene Schaden kann dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Allerdings ist nur der Schaden der VGF abgedeckt - der Schaden, den die vielen betroffenen Fahrgäste durch die Verspätung erleiden, käme eigentlich noch obendrauf", so Siefert weiter. "Wir ermuntern die VGF ausdrücklich in Zukunft rigoros jeden durch Falschparker entstandenen Schaden einzuklagen. Dann werden die Folgen so schmerzhaft, dass jeder sich in Zukunft zweimal überlegt, ob er das Auto nur mal "kurz" auf den Schienen abstellt."

06.06.18 –

Die GRÜNEN im Römer begrüßen das aktuell bekannt gewordene Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main gegen einen Falschparker, der eine Stunde lang Straßenbahnschienen blockierte.
Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) hatte die ihr entstandenen Kosten für den Ersatzverkehr mit Taxen in Höhe von rund 1.000 Euro erfolgreich eingeklagt. (Az.: 32 C 3586/16(72)).

"Dank der Klage der VGF muss ein Autofahrer jetzt für sein absolut rücksichtsloses Verhalten gegenüber einer großen Anzahl anderer Verkehrsteilnehmenden die finanziellen Konsequenzen tragen. Parken auf Straßenbahnschienen ist keine Lappalie und wir setzen darauf, dass das Urteil zu einer Verhaltensänderung von Falschparkern führt", so Wolfgang Siefert, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Römer.

"Es ist eben nicht mit dem viel zu günstigen "Ticket" über 10 oder 20 Euro getan, sondern der tatsächlich entstandene Schaden kann dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
Allerdings ist nur der Schaden der VGF abgedeckt - der Schaden, den die vielen betroffenen Fahrgäste durch die Verspätung erleiden, käme eigentlich noch obendrauf", so Siefert weiter.

"Wir ermuntern die VGF ausdrücklich in Zukunft rigoros jeden durch Falschparker entstandenen Schaden einzuklagen. Dann werden die Folgen so schmerzhaft, dass jeder sich in Zukunft zweimal überlegt, ob er das Auto nur mal "kurz" auf den Schienen abstellt."

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