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Neues Gesetz für psychisch Kranke - Wendepunkt für Hilfe statt Zwang in der psychiatrischen Versorgung

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht im Entwurf der Landesregierung für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) einen Wendepunkt in der Hilfestellung für psychisch erkrankte Menschen. „Mit dem Gesetzesentwurf schaffen wir eine Grundlage für eine moderne psychiatrische Versorgung, die Menschen hilft, statt sie zu etwas zu zwingen“, betont Marcus Bocklet, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion. „Wir wollen geschlossene Unterbringung möglichst vermeiden und setzen stattdessen vorsorgend und nachsorgend Hilfen wie auch den sozialpsychiatrischen Dienst ein. Die Hilfestellungen verfolgen das Ziel, dass Betroffene ihr Familienleben und ihren Arbeitsalltag so weit wie möglich aufrechterhalten und fortführen können.“ WEITERLESEN...

08.09.16 –

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht im Entwurf der Landesregierung für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) einen Wendepunkt in der Hilfestellung für psychisch erkrankte Menschen. „Mit dem Gesetzesentwurf schaffen wir eine Grundlage für eine moderne psychiatrische Versorgung, die Menschen hilft, statt sie zu etwas zu zwingen“, betont Marcus Bocklet, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion. „Wir wollen geschlossene Unterbringung möglichst vermeiden und setzen stattdessen vorsorgend und nachsorgend Hilfen wie auch den sozialpsychiatrischen Dienst ein. Die Hilfestellungen verfolgen das Ziel, dass Betroffene ihr Familienleben und ihren Arbeitsalltag so weit wie möglich aufrechterhalten und fortführen können.“

„Mit dem neuen Gesetz werden die Patientenrechte immens gestärkt. Wir setzen unabhängige Beschwerdestellen ein, es wird einen Patientenfürsprecher geben und eine Besuchskommission, die regelmäßig die Unterbringungen prüfen“, erklärt Bocklet. „Damit setzen wir um, was im Koalitionsvertrag verabredet war, und ersetzen das veraltete Freiheitsentziehungsgesetz. Es behandelte psychisch erkrankte Menschen nach ordnungsrechtlichen Maßnahmen und setzte auf Zwang statt auf Hilfe.“ Zusätzlich wird der sozialpsychiatrische Dienst in den Kommunen massiv gestärkt. „Es wird neue Aufgaben geben, um Hilfen möglichst ambulant umzusetzen. Dafür werden wir auch finanzielle Mittel bereitstellen“, so Bocklet weiter. „Wir priorisieren ganz klar ambulante vor stationären Hilfen und wollen diese möglichst wohnortnah leisten.“

„Sicherheitsmaßnahmen und Behandlung gegen den eigenen Willen sind als Ultima Ratio detailliert geregelt. Sie sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und müssen engmaschig dokumentiert und überwacht werden und. Das entspricht der UN-Behindertenrechtskonvention und den heutigen Ansprüchen an moderne Hilfe“, unterstreicht Bocklet.

„Wir wissen, dass es sich hier um eine äußerst sensible Problematik handelt, die nicht zuletzt die Persönlichkeitsrechte von Einzelnen regelt. Daher wurde für diesen Gesetzesentwurf rund zwei Jahre lang auch der Dialog mit Psychiatrieerfahrenen und deren Angehörigen geführt“, so Bocklet weiter. „Mit dem Einsetzen des Fachbeirats Psychiatrie ist die kontinuierliche Zusammenarbeit weiterhin gesichert. Dieser Fachbeirat wird die Landesregierung in Fragen der psychiatrischen Versorgung beraten.“

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