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Hessen beteiligt sich an Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)

Die Koalitionsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag erklärten heute, dass sich Hessen am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene beteiligen wird. Dies betrifft sowohl den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) für Betroffene aus dem familiären Bereich als auch das ergänzende Hilfesystem für in Institutionen Betroffene: „Das ist eine wichtige und richtige Zusage für die Opfer von sexuellem Missbrauch“, betonten Dr. Ralf-Norbert Bartelt und Marcus Bocklet, sozialpolitische Sprecher der Fraktionen. „Wir haben uns dafür eingesetzt, dass sich das Land Hessen nun als drittes Bundesland überhaupt an den Hilfeleistungen für die Missbrauchsopfer im familiären Bereich beteiligt. Mit 3,6 Millionen Euro stocken wir den schon fast leeren Fonds wieder auf“, so Bartelt und Bocklet weiter. WEITERLESEN...

28.07.16 –

Die Koalitionsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag erklärten heute, dass sich Hessen am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene beteiligen wird. Dies betrifft sowohl den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) für Betroffene aus dem familiären Bereich als auch das ergänzende Hilfesystem für in Institutionen Betroffene: „Das ist eine wichtige und richtige Zusage für die Opfer von sexuellem Missbrauch“, betonten Dr. Ralf-Norbert Bartelt und Marcus Bocklet, sozialpolitische Sprecher der Fraktionen. „Wir haben uns dafür eingesetzt, dass sich das Land Hessen nun als drittes Bundesland überhaupt an den Hilfeleistungen für die Missbrauchsopfer im familiären Bereich beteiligt. Mit 3,6 Millionen Euro stocken wir den schon fast leeren Fonds wieder auf“, so Bartelt und Bocklet weiter.

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, begrüßte die Entscheidung: „Die Hessischen Regierungsfraktionen senden heute ein enorm starkes Signal an Betroffene. Mit der Einzahlung in den Fonds unterstützt Hessen nach Bayern und Mecklenburg-Vorpommern diese für Betroffene außerordentlich wichtige Empfehlung des Runden Tisches ‚Sexueller Kindesmissbrauch‘. Danach sollen ergänzende Hilfen für Betroffene aus dem familiären Bereich gemeinsam von Bund und Ländern getragen werden. Ich freue mich, dass Hessen seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gegenüber Betroffenen jetzt nachkommt und hoffe zugleich, dass die anderen 13 Länder jetzt schnell dem hessischen Vorbild folgen werden! Kein Land darf sich hinter der seit Jahren leider ausstehenden Reform des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) verstecken. Solange die Reform des OEG durch Bundesministerin Andrea Nahles nicht auf den Weg gebracht wird und Betroffene dadurch keine oder nur ungenügende Unterstützungsleistungen erhalten, müssen ergänzende Hilfen für Betroffene bereitstehen!“

„Ich möchte allen Betroffenen, die in ihrer Vergangenheit schlimmes Leid durch sexuelle Gewalt erfahren mussten, versichern, dass ihr Antrag geprüft wird, um Ihnen die notwendige Hilfe zu ermöglichen. Kosten für Psychotherapien, individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs sowie für Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen sollten nicht dem Opfer zu Lasten fallen. Sexueller Missbrauch besonders an Kindern ist eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt. Wir wollen mit der hessischen Beteiligung daher unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nachkommen“, so Bartelt.

„Für uns GRÜNE ist diese Beteiligung ein wichtiger und notwendiger Schritt. Viele Opfer bekamen bisher keine oder nicht ausreichende Unterstützung nach dem Opferentschädigungsgesetz oder von den Krankenkassen. Durch den Fonds können diverse Leistungen übernommen werden, etwa psychotherapeutische Hilfen und Hilfen zur Nachholung von Schulabschlüssen“, hebt Bocklet hervor. „Bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche handelt es sich nicht um gewöhnliche Gewaltverbrechen. Kindesmissbrauch ist auch gerade deshalb extrem traumatisierend, weil die Taten oft von Vertrauenspersonen begangen werden. Viele Betroffene leiden ihr ganzes Leben an den Folgen“, unterstreicht Bocklet. „Mit den Leistungen aus dem Fonds werden die Verbrechen nicht ungeschehen gemacht – aber Hilfe geleistet, um diese besser zu verarbeiten.“

Hintergrund:

Der von der Bundesregierung eingesetzte Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ hat die Einrichtung eines Ergänzenden Hilfesystems (EHS) zur Unterstützung von Betroffenen gefordert. In der Umsetzung wurden zwei verschiedene Systeme entwickelt:

• Fonds sexueller Missbrauch im familiären Bereich: Er wurde im Mai 2013 eingerichtet. Für den Fonds standen bisher insgesamt 58,64 Millionen Euro der ursprünglich versprochenen 100 Millionen Euro zur Verfügung. Davon haben der Bund 50 Millionen Euro, das Land Mecklenburg-Vorpommern 1,03 Millionen Euro und der Freistaat Bayern 7,61 Millionen Euro eingezahlt, gemäß Königsteiner Schlüssel. Betroffene können aus dem Fonds Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. Der Fonds unterstützt Betroffene, die noch immer unter den Folgen der sexuellen Übergriffe in Kindheit und Jugend leiden, aber beim OEG oder bei ihrer Krankenkasse keine oder nicht ausreichende Leistungen auf passende Therapien oder Lebenshilfen erhalten. Hessen zahlt 3,6 Millionen Euro in diesen Fonds ein. Der Fonds war zunächst bis 30. April 2016 befristet, ist aber nun unbefristet weiter verlängert worden.

• Ergänzendes Hilfesystem für Betroffene in Institutionen: Für den institutionellen Bereich gibt es ein Ergänzendes Hilfesystem (EHS), das ebenfalls im Mai 2013 eingerichtet wurde. Die Bearbeitung von Anträgen setzt jedoch voraus, dass eine Vereinbarung mit der jeweiligen Institution, bzw. dem jeweiligen Land getroffen werden konnte. Betroffene von sexuellem Missbrauch in Institutionen sind antragsberechtigt. Diese Hilfeleistungen werden jedoch nicht aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich finanziert, sondern die Zahlung dieser Leistungen erfolgt über die Institutionen. Mit Hessen beteiligen sich nun 12 Länder an dem Ergänzenden Hilfesystem für in Institutionen Betroffene.

Für die Administration des Ergänzenden Hilfesystems ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuständig. Die Zuständigkeit für die Reform des Opferentschädigungsgesetzes liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

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