Frankfurter Grüne fordern, das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen konkret umzusetzen

Bereits seit 2014 ist die Istanbul Konvention – genauer das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – als völkerrechtlicher Vertrag in Kraft getreten und schafft so verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Doch sie bleibt auch nach der Ratifizierung in Deutschland 2017 weitgehend unbekannt.  Diesen Zustand zu ändern haben sich die Frankfurter GRÜNEN vorgenommen: Der in der Frauen-AG der Grünen erarbeitete Antrag „Istanbul Konvention umsetzen!“ wurde am 14. August durch die Kreismitgliederversammlung angenommen. Jetzt startet die Frauen-AG mit Ideen zur konkreten Umsetzung in Frankfurt und plant eine Kampagne, um Frauen und Mädchen über ihre Rechte und bereits existierende Hilfsangebote aufzuklären. WEITERLESEN...

29.08.19 –

Bereits seit 2014 ist die Istanbul Konvention – genauer das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – als völkerrechtlicher Vertrag in Kraft getreten und schafft so verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Doch sie bleibt auch nach der Ratifizierung in Deutschland 2017 weitgehend unbekannt.  Diesen Zustand zu ändern haben sich die Frankfurter GRÜNEN vorgenommen: Der in der Frauen-AG der Grünen erarbeitete Antrag „Istanbul Konvention umsetzen!“ wurde am 14. August durch die Kreismitgliederversammlung angenommen. Jetzt startet die Frauen-AG mit Ideen zur konkreten Umsetzung in Frankfurt und plant eine Kampagne, um Frauen und Mädchen über ihre Rechte und bereits existierende Hilfsangebote aufzuklären.

Was ist die Istanbul Konvention?

Die Konvention zielt bewusst auf die Gleichstellung von Frauen und Mädchen und der Beseitigung ihrer Diskriminierung ab. Betroffene sind vor jeder Form von geschlechtsspezifischer Gewalt – körperlich, seelisch, sexuell – zu schützen. Darüber hinaus legt die Konvention einen besonderen Fokus auf häusliche Gewalt und bezieht an diesem Punkt betroffene Männer und Kinder mit ein. Gesamtgesellschaftlich muss für den umfassenden Problembereich genderbasierte Gewalt sensibilisiert werden, Hilfsangebote müssen verbessert werden. Die Istanbul Konvention hat in Deutschland den Charakter eines Bundesgesetzes – ihr Inhalt ist damit staatliche Pflichtaufgabe.

Wie ist die Situation in Deutschland und Frankfurt?

40 Prozent der Frauen in Deutschland haben seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt, 42 Prozent der Befragten erlitten psychische Gewalt. Folgebeschwerden sind sehr häufig Schlafstörungen und Depressionen. Ein Viertel der in Deutschland lebenden Frauen haben häusliche Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt. (Quelle: Studie des BMFSFJ von 2004, zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine europäische Studie aus dem Jahr 2014). Auch in Frankfurt sind geschlechtsspezifische Gewalterfahrungen für Frauen und Mädchen sowie häusliche Gewalt Alltag. Die Hilfsangebote und Interventionseinrichtungen in Frankfurt sind umfangreich, aber keineswegs ausreichend. Frauenhäuser müssen Frauen abweisen, Beratungsstellen arbeiten häufig am Limit und ohne finanzielle Sicherheit, immer bedroht durch Haushaltsvorbehalte.

Was fordern die Frankfurter Grünen?

Die Frankfurter Grünen fordern die umgehende Umsetzung der Istanbul Konvention durch den Bund, das Land Hessen und die Stadt Frankfurt. In Frankfurt darf es keine Menschenrechtsverletzungen geben. Frankfurt soll ein sicherer und solidarischer Ort für alle Frauen sein und Mädchen sollen frei von geschlechtsspezifischer Gewalt aufwachsen können. Bund und Land müssen die Anforderungen und bedarfsgerechten Strukturen in Zusammenarbeit mit den Trägern der Beratungsstellen, Interventionseinrichtungen und den Kommunen feststellen. Bis dahin müssen mindestens die derzeitigen Aufwendungen für Gewaltschutz und Unterstützung bei geschlechtsspezifischer Gewalt beim Bund durch das Land angefordert und den Kommunen erstattet werden. Kürzungen aus haushälterischen Gründen dürfen von Kommunen und Land nicht vorgenommen werden.

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