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Endlich liegen neue Milieuschutzsatzungen vor: Mieterinnen und Mieter besser schützen

Das Stadtparlament hatte 2014 den Aufstellungsbeschlüssen von Olaf Cunitz für weitere Milieuschutzsatzungen zugestimmt und den Magistrat damit beauftragt, die Erarbeitung der neuen Satzungen voranzutreiben. "Die Milieuschutzsatzungen für weitere innenstadtnahe Stadtteile sind ein wichtiger Baustein zum Schutz vor Verdrängung und Luxussanierungen. Betroffen sind Teile von Nordend-Mitte, Nordend-Süd, Bornheim, Ostend, Gutleutviertel und Sachsenhausen-Nord. Es ist für uns allerdings erklärungsbedürftig, warum es über vier Jahre gedauert hat, bis die neuen Satzungen nun vorgelegt wurden", erklärt Uli Baier, planungspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Römer. Ein Grund ist die lange Diskussion darüber, warum die Berliner Gutachter die Frankfurter Vorschläge für Westend III, Bahnhofsviertel, Alt- und Innenstadt als nicht rechtssicher beurteilt haben. Auf Grundlage der Milieuschutzsatzungen, die noch von Stadtparlament beschlossen werden müssen, können bestimmte Sanierungsmaßnahmen verhindert werden, die nur dem einseitigen Zweck dienen, den Wohnraum zu verteuern. Zudem hat die Stadt die Möglichkeit bei Grundstücksverkäufen einzugreifen, wenn es Hinweise auf eine geplante Verdrängungen der Mieterinnen und Mieter gibt. Entweder kann die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen oder mit den neuen Eigentümerinnen und Eigentümern Vereinbarungen treffen, dass die aktuellen Mietbedingungen erhalten bleiben - eine sogenannte Abwendungsvereinbarung. "Die Erarbeitung der Milieuschutzsatzungen umfasst aufwendige sozialräumliche und bauliche Untersuchungen und es war klar, dass diese eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werden. So wichtig eine rechtssichere Ausarbeitung von Satzungen auch ist, hätten wir uns seitens des Magistrats mehr Nachdruck gewünscht", so Baier. "Regelmäßig erhalten wir Hinweise auf neue Luxussanierungen, vielleicht hätte die eine oder andere noch verhindert werden können. Nun müssen die Milieuschutzsatzungen möglichst bald im Stadtparlament beschlossen werden und dann muss der Zeitablauf zwischen Meldungen über vermutlich spekulative Wohnungsaufkäufe im Planungsdezernat und Verhandlungen über die Anwendung des städtischen Vorkaufsrechts im Baudezernat drastisch verkürzt werden." "Planungsdezernent Mike Josef hat Recht, wenn er sagt, dass die Umsetzung der Milieuschutzsatzungen Geld und Personal benötigen. Daher sind wir sehr gespannt, welche Mittel hierfür im Haushaltsentwurf des Magistrats für 2019 vorgesehen sind", so Baier weiter. Die GRÜNE-Fraktion will den Magistrat zudem beauftragen, für die Gebiete Westend III, Bahnhofsviertel und Teilbereiche der Innenstadt/Altstadt wie das Fischerfeldviertel erneut Milieuschutzsatzungen zu beauftragen. "Nach vier Jahren können neue Gutachten eine inzwischen veränderte Situation bewerten, sodass auch dort Bewohnerinnen und Bewohner besser vor Spekulation und Verdrängung geschützt sind", erläutert Baier abschließend.

10.10.18 –

Das Stadtparlament hatte 2014 den Aufstellungsbeschlüssen von Olaf Cunitz für weitere Milieuschutzsatzungen zugestimmt und den Magistrat damit beauftragt, die Erarbeitung der neuen Satzungen voranzutreiben.

"Die Milieuschutzsatzungen für weitere innenstadtnahe Stadtteile sind ein wichtiger Baustein zum Schutz vor Verdrängung und Luxussanierungen. Betroffen sind Teile von Nordend-Mitte, Nordend-Süd, Bornheim, Ostend, Gutleutviertel und Sachsenhausen-Nord. Es ist für uns allerdings erklärungsbedürftig, warum es über vier Jahre gedauert hat, bis die neuen Satzungen nun vorgelegt wurden", erklärt Uli Baier, planungspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Römer. Ein Grund ist die lange Diskussion darüber, warum die Berliner Gutachter die Frankfurter Vorschläge für Westend III, Bahnhofsviertel, Alt- und Innenstadt als nicht rechtssicher beurteilt haben.

Auf Grundlage der Milieuschutzsatzungen, die noch von Stadtparlament beschlossen werden müssen, können bestimmte Sanierungsmaßnahmen verhindert werden, die nur dem einseitigen Zweck dienen, den Wohnraum zu verteuern. Zudem hat die Stadt die Möglichkeit bei Grundstücksverkäufen einzugreifen, wenn es Hinweise auf eine geplante Verdrängungen der Mieterinnen und Mieter gibt. Entweder kann die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen oder mit den neuen Eigentümerinnen und Eigentümern Vereinbarungen treffen, dass die aktuellen Mietbedingungen erhalten bleiben - eine sogenannte Abwendungsvereinbarung.

"Die Erarbeitung der Milieuschutzsatzungen umfasst aufwendige sozialräumliche und bauliche Untersuchungen und es war klar, dass diese eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werden. So wichtig eine rechtssichere Ausarbeitung von Satzungen auch ist, hätten wir uns seitens des Magistrats mehr Nachdruck gewünscht", so Baier.

"Regelmäßig erhalten wir Hinweise auf neue Luxussanierungen, vielleicht hätte die eine oder andere noch verhindert werden können. Nun müssen die Milieuschutzsatzungen möglichst bald im Stadtparlament beschlossen werden und dann muss der Zeitablauf zwischen Meldungen über vermutlich spekulative Wohnungsaufkäufe im Planungsdezernat und Verhandlungen über die Anwendung des städtischen Vorkaufsrechts im Baudezernat drastisch verkürzt werden."

"Planungsdezernent Mike Josef hat Recht, wenn er sagt, dass die Umsetzung der Milieuschutzsatzungen Geld und Personal benötigen. Daher sind wir sehr gespannt, welche Mittel hierfür im Haushaltsentwurf des Magistrats für 2019 vorgesehen sind", so Baier weiter. Die GRÜNE-Fraktion will den Magistrat zudem beauftragen, für die Gebiete Westend III, Bahnhofsviertel und Teilbereiche der Innenstadt/Altstadt wie das Fischerfeldviertel erneut Milieuschutzsatzungen zu beauftragen.

"Nach vier Jahren können neue Gutachten eine inzwischen veränderte Situation bewerten, sodass auch dort Bewohnerinnen und Bewohner besser vor Spekulation und Verdrängung geschützt sind", erläutert Baier abschließend.

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