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27.02.23 –
Der Ortsbeirat stimmt der Vorplanung des Magistrates gemäß ST 2828 aus 2022 und der Anlage 1 zur Überplanung der Parkflächen in der Schwalbacher Straße zu mit der Maßgabe, folgende Ergänzungen und Änderungen abweichend zur ST 2828 umsetzen zu lassen:
Begründung:
Die vom Magistrat vorgelegten Planungen weisen in die richtige Richtung. Insbesondere werden auf allen Geh- und Schulwegen die erforderlichen Mindestbreiten eingehalten. Ob die Markierungen auf den Gehwegen ein Überfahren durch PKW verhindern, muss künftig überprüft und ggf. nachjustiert werden.
Eine Optimierung der Planung durch die Schaffung zusätzlicher Fahrradbügel vor Kreuzungen und Einmündungen sowie die Einrichtung einer E-Scooter-Anstellzone erhöht die Verkehrssicherheit. Auch die Fahrbahnbreite wird dadurch weniger eingeschränkt als bisher.
Durch den Entfall weniger PKW-Stellplätze können zahlreiche Fahrradstellplätze und eine Lade- und Lieferzone geschaffen werden, so dass die Gehwege freigehaltenwerden und künftig insgesamt mehr Stellplätze zur Verfügung stehen als zuvor.
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