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12.02.19 –
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordneten- versammlung (OA) beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Großveranstaltungen im Bereich des Ortsbezirks 1 zu Berichterstattungszwecken (Film- und Fernsehaufnahmen etc. aus der Luft) künftig nicht mehr mit Hubschraubern, sondern stattdessen von zeitgemäßen, kleineren, leiseren und umweltfreundlichen Drohnen begleitet werden.
Begründung:
Meist finden die Veranstaltungen an Sonntagen statt, für die ein besonders hoher Maßstab an den Lärmschutz anzusetzen ist, da die meisten Menschen sich an diesem Tag von der Arbeit erholen wollen. Stundenlange Hubschrauberflüge über dem bewohnten Stadtzentrum zeugen von einer gewissen Respektlosigkeit der arbeitenden Bevölkerung gegenüber.
Inzwischen gibt es mit den Drohnen eine (in verschiedenen Kontexten) erprobte Alternativtech- nologie zum Kamerahubschrauber, die viel weniger umweltverschmutzend ist (vor allem Schall, aber auch Abgase). Darum soll die Stadt auch verlangen, dass sie eingesetzt wird.
Kategorie
Altstadt | Andreas Laeuen | Anträge | Bahnhofsviertel | Europaviertel | Gallus | Innenstadt | Ortsbeirat
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